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Tagfahrlicht – Fahrzeugbeleuchtung am Tag

Tagfahrlicht – Fahrzeugbeleuchtung am Tag

Müssen Tagfahrleuchten bei älteren Fahrzeugen nachgerüstet werden?
Nein, eine Nachrüstung bei Fahrzeugen, die vor dem untenangegebenen Stichtag genehmigt wurden, ist nicht vorgeschrieben.

Ab wann sind Tagfahrleuchten vorgeschrieben?
Ab dem 07. Februar 2011 müssen alle neuen Typen der Klasse M1 (Pkw),der Klasse N1 (Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis einschließlich 3.500 kg) mit Tagfahrlicht ausgerüstet werden.
Ab dem 07. August 2012 müssen alle neuen Typen der Klassen M2 und M3 (Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen) der Klassen N2 und N3 (Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg) mit Tagfahrlicht ausgerüstet werden.

Woran erkennt man eine Tagfahrleuchte?
Die Kennzeichnung einer Tagfahrleuchte befindet sich in der Regel auf der Abschlussscheibe und lautet „RL“.Begrenzungsleuchten werden mit „A“, Nebelscheinwerfer mit „B“ gekennzeichnet.

Wie werden Tagfahrleuchten am Fahrzeug integriert?
Tagfahrleuchten können als einzelne Leuchte oder in einer Leuchteneinheit verbaut werden. Bei Leuchteneinheiten, die über eine Genehmigung als Tagfahrleuchte und Begrenzungsleuchte verfügen, wird beim Einschaltender Scheinwerfer durch verminderte Helligkeit die Tagfahrleuchte als Begrenzungsleuchte dargestellt.

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